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ALLGEMEINE
GESCHÄFTS-
UND VERKAUFSBEDINGUNGEN
§ 1 Gegenstand
der Bedingungen und deren Anerkennung
- Die nachfolgenden
Bedingungen regeln die Inanspruchnahme von Diensten, Dienstleistungen
und
Produkten der Firma Huber+Partner, durch den Vertragspartner.
- Mit Zustandekommen
eines Vertrages zwischen Firma Huber+Partner und dem Vertragspartner
zur Nutzungeines Dienstes gelten diese Bedingungen als vereinbart.
- Die Bedingungen
sind auf der Internetseite von der Firma Huber+Partner hinterlegt
und können dort jederzeit
eingesehen oder heruntergeladen werden.
§ 2 Zustandekommen
des Vertrages
- Ein Vertrag
über die Nutzung von Huber+Partner-Diensten, Dienstleistungen und
Produkten kommt
mit der Gegenzeichnung oder Bestätigung der vom Vertragspartner gestellten
Bestellung oder
des vom Vertragspartner gestellten Online-Antrages durch Huber+Partner
zustande. Huber+Partner kann den Vertragsabschluß von der Vorlage
einer schriftlichen Vollmacht, einer Vorauszahlung oder der Vorlage
einer Bankbürgschaft abhängig machen.
- Für die
Änderung von bereits bestellten Dienstleistungen und Produkten, soweit
nicht im
Leistungsumfang unentgeltlich enthalten, kann Huber+Partner eine
angemessene Vergütung
verlangen, die in den Leistungsbeschreibungen festgelegt wird.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Umfang
der von Huber+Partner zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus
der
Leistungsbeschreibung für den jeweiligen Vertragstypus sowie den hierauf
Bezug nehmenden
Angaben im einzelnen Vertrag. Die Leistungsbeschreibung ist auf der
Internetseite von Huber+Partner hinterlegt.
- Huber+Partner
behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen
vorzunehmen. Huber+Partner ist ferner berechtigt, Leistungen zu verringern.
- Soweit
Huber+Partner kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können
diese jederzeit und ohne
Vorankündigung eingestellt werden. Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche
ergeben sich hieraus nicht.
§ 4 Kündigung
des Vertrages
- Bei Verträgen
ohne Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Seiten mit
einer Frist
von 4 Wochen vor Ende einer Zahlungsperiode kündbar.
- Bei Verträgen
mit Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf
der
Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muß Huber+Partner mindestens
4 Wochen vor Ablauf der
Mindestlaufzeit schriftlich vorliegen.
§ 5 Pflichten
des Vertragspartners
I. Der Vertragspartner
ist verpflichtet, die Dienste von Huber+Partner sachgerecht zu nutzen.
Huber+Partner erbringt seine Leistungen unter der Voraussetzung,
daß der Vertragspartner
- insbesondere
die vereinbarten Vergütungen entsprechend der jeweils gültigen Tarife
und Preise
inklusive Mehrwertsteuer fristgerecht bezahlt;
- die Zugriffsmöglichkeit
auf die Huber+Partner-Dienste nicht anderweitig mißbräuchlich nutzt
und
rechtswidrige Handlungen unterläßt, insbesondere keine Informationen
und Daten mit gesetzes-
oder sittenwidrigem, volksverhetzendem, diskriminierendem, pornographischem,
zu Rassenhaß
aufrufendem und/oder radikal politischem Inhalt im Netz hinterlegt oder
bewirbt;
- die Erfüllung
gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherstellt sowie
für die Erteilung
behördlicher Erlaubnis Sorge trägt, soweit diese gegenwärtig oder künftig
erforderlich sein sollten;
- den anerkannten
Grundsätzen der Datensicherung Rechnung trägt, insbesondere Passworte
geheimhält bzw. unverzüglich ändert oder Änderungen veranlaßt, falls
der Verdacht besteht,
daß nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
- erkennbare
Mängel oder Schäden unverzüglich gegenüber Huber+Partner anzeigt
(Störungsmeldung);
- im Rahmen
des Zumutbaren alle Maßnahmen trifft, die eine Feststellung der Mängel
oder Schäden
und ihrer Ursachen ermöglicht oder die Beseitigung der Störung erleichtern
und beschleunigen;
- innerhalb
eines Monats Huber+Partner :
- a) jede
durch Erbfall oder durch sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung
in der Person
des Vertragspartners
- b) bei
nicht rechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nicht
rechtsfähigen
Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften
das Hinzutreten oder
Ausscheiden von Personen
- c) jede
Änderung des Namens des Vertragspartners oder Bezeichnung, unter der
er in den
Betriebsunterlagen von Huber+Partner geführt wird, anzeigt.
II. Verstößt
der Vertragspartner gegen die unter Ziffer I genannten Pflichten, ist
Huber+Partner berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer
Frist zu kündigen. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Vertragspartner
untereinander kann Huber+Partner im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße
gegen die wesentlichen Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen
Huber+Partner das Vertragsverhältnis frist- und ersatzlos zu kündigen.
§ 6 Gewährleistung,
Haftung
- Die Benutzung
der von Huber+Partner erbrachten Dienstleistungen erfolgt ausschließlich
auf
eigene Gefahr und eigenes Risiko. Eine Haftung hierfür sowie für eventuelle
Folgeschäden,
insbesondere an anderen Programmen, ist ausgeschlossen.
- Huber+Partner
hat Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten, insbesondere bei höherer
Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen und unvorhersehbarem
Ausfall von
Transportmitteln, Energie oder Übertragungswege und sonstigen unabwendbaren
Ereignissen,
und zwar auch dann, wenn die vorstehenden Umstände bei einem Vorlieferanten
und/oder Provider
eintreten. Führt eines dieser Ereignisse zu einer von Huber+Partner
nicht zu vertretenden
Unmöglichkeit, entfällt die Pflicht zur Leistungserbringung.
- Sofern
die Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung nicht ausschließen,
ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von Huber+Partner
Dienstleistungen entstehen,
nur möglich sofern nachweislich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
- Der Haftungsausschluß
bzw. die Haftungsbeschränkung bezieht sich ausdrücklich auch auf
Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
§ 7 Haftung
des Vertragspartners
- Der Vertragspartner
haftet für alle Folgen und Nachteile, die Huber+Partner und Dritten
durch
die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Huber+Partner-Dienstleistungen
entstehen,
daß der Vertragspartner seinen vertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommt.
- Im Falle
mißbräuchlicher Inanspruchnahme (vergleiche § 5 Ziffern I..2 ) liegt
die Beweislast dafür,
Huber+Partner kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, beim
Vertragspartner.
§ 8 Software-Warenlieferungen
- Alle Urheberrechte
verbleiben bei Huber+Partner. Das Nutzungsrecht an Projekt-Ergebnissen
darf
nur mit schriftlicher Zustimmung von Huber+Partner auf Dritte übertragen
werden. Die Zustimmung
kann bereits im Rahmen des schriftlichen Vertrages erteilt werden, in
welchem die Durchführung
des jeweiligen Projektes vereinbart wird.
- Preise
für Waren verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, einschließlich
normaler Verpackung.
Die Zustellung durch Huber+Partner ist gesondert zu vergüten.
- Der Versand
sämtlicher Materialien, Unterlagen und Programme usw., und die Übermittlung
von
Daten und Programmen von und zu Huber+Partner erfolgen ausschließlich
auf Gefahr des
Vertragspartners.
§ 9 Zahlungsbedingungen
- Sämtliche
Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte, sind sofort fällig
und vor Erbringung
der von Huber+Partner geschuldeten Leistungen zu entrichten, sofern
nichts anderes vereinbart wurde.
- Der Vertragspartner
verpflichtet sich bei monatlichen Zahlungen, am durch gesonderte Anlage
zum Vertrag geregelten Lastschriftverfahren teilzunehmen, es sei denn,
im jeweiligen Vertrag
wurde ausdrücklich die Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren vereinbart.
§ 10 Zahlungsverzug
- Huber+Partner
ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Vertragspartners die Leistungen
zurückzuhalten oder die Daten vom Webserver zuentfernen.
- Bei Zahlungsverzug
ist Huber+Partner berechtigt, zu Lasten des Vertragspartners zusätzliche
Mahngebühren zu erheben.
- Die Geltendmachung
weiterer Schadensersatzansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt
Huber+Partner vorbehalten.
§ 11 Aufrechnungs-,
Zurückbehaltungsrecht, Rückvergütung
- Liefer-
und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die
Huber+Partner die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen
- hierzu gehören
insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, der Ausfall
von Kommunikations-
netzen und Gateways anderer Betreiber usw., auch wenn sie bei Lieferanten
oder Unterauftragnehmern
von Huber+Partner oder deren Unterlieferanten und Unterauftragnehmern
eintreten - hat Huber+Partner auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen
Huber+Partner, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
- Dauert
eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei Wochen, ist der
Vertragspartner berechtigt,
die monatlichen Entgelte, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger
Leistungen zurückgehen,
ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin
entsprechend
zu mindern.
§ 12 Geheimhaltung,
Datenschutz
- Falls
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten
die Huber+Partner
unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
- Huber+Partner
gibt keine Daten für Werbezwecke oder Umfragen weiter.
§ 13 Gerichtsstand,
Erfüllungsort
Gerichtsstand
und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder
unmittelbar
ergebenden Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art ist, sofern der Benutzer
Vollkaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist oder keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, bzw. soweit dies gesetzlich zulässig ist,
ist Rosenheim.
§ 14 Sonstiges,
Salvatorische Klausel
- Diese
AGB sind Grundlage jeglicher Vertragsabschlüsse von Huber+Partner
mit seinen Vertrags-
partnern. Sie haben Gültigkeit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn ihre
Geltung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird.
- Gegenbestätigungen
des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird
hiermit widersprochen.
- Regelungen,
die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.
- Diese
Bedingungen gelten auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
- Sollten
sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen,
wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
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